für Wohngebäude nach Bafa Richtlinien
Vorraussetzungen für eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft:
- Das zu bewertende Gebäude befindet sich auf dem Gebiet der BRD und es wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt (Wohnfläche mind. 50 %)
- Der Bauantrag wurde vor dem 31.12.1994 gestellt
- Die Anspruchsberechtigen sind natürliche oder juristische Personen. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der Wohnungswirtschaft / gewerblichen Wirtschaft und des Agrarbereichs sind anspruchberechtigt.
Anspruchsberechtigt sind ferner alle Einrichtungen die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Von der Förderung auf Gewährung eines Beratungskosten - Zuschusses ausgeschlossen sind alle Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit
Mehrheit beteiligt sind. Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind alle Objekte, die in den letzten 8 Jahren bereits Gegenstand einer mit öffentlichen Mitteln
geförderten BAFA-Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung waren.
Der Ablauf in Kürze:
Besuch des Beratungsempfängers, Datenaufnahme des Gebäudes und heizungstechnischen Anlagen sowie schließen eines Beratungsvertrages nach Vorgaben der BAFA Einreichen des
Antrages auf Zuschuss durch den Berater an die BAFANach Bewilligung der Mittel, Erstellung und Einreichen des BeratungsberichtesAbschlussgespräch und Übergabe des Berichtes an
den BeratungsempfängerZahlen des Eigenanteils durch den Beratungsempfänger.
In diesem Preis sind alle Leistungen abgegolten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Beratung stehen (Anfahrt, Porto, Erstellen des Berichtes, Beratungszeit).
Vom Beratungsempfänger sind kostenlos die Kopien der Pläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten vom Gebäude zur Verfügung zu stellen. Fehlen diese, so kann das Aufmessen der Räume,
Fenster, Bodenplatte und Deckenflächen bzw. Dachflächen gegen einen Aufpreis durch den Energieberater vorgenommen werden.
Des Weiteren sind Kopien der Energiekostenabrechnungen (Verbrauch von Öl, Erdgas, Holz, Strom) und Wasserkostenabrechnungen über die letzten drei Jahre bis fünf Jahre sowie das
aktuelle Schornsteinfegerprotokoll kostenlos dem Berater zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand der Untersuchung:
- Erfassung der Gebäudehülle, der Nutzung sowie der gegenwärtige Zustand Aufzeigen von Energieeinsparpotentialen
- Ausarbeiten von Verbesserungsvorschlägen und –strategien
- Möglichkeiten des Einsatzes von regenerativen Energien, wie z. B Solaranlage, Photovoltaik, Pelletsheizung
- Gegenüberstellung eines Vorher – Nachher – Zustands
- Aufzeigen von Fördermöglichkeiten
- Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechung
Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist im Preis enthalten.
Der Beratungsbericht ist die Grundlage für eine eventuell anstehende Sanierung bzw. energetische Verbesserung des Gebäudes, sowie der Anlagentechnik.
Dieser Bericht dient Ihnen zur Orientierung bzgl. der Möglichkeiten, der Wirtschaftlichkeit und der Realisierbarkeit von Verbesserungsmaßnahmen.
Im Anschluss an die Beratung können die Umsetzungen der Maßnahmen von mir begleitet werden.
Ihr Nutzen im Überblick:
- Weil ein besseres Wohnklima, die Erhaltung bzw. die Verbesserung der Bausubstanz nicht grundsätzlich mit monatlichen Mehrkosten verbunden sein muss. Umlagerung heißt dabei das Zauberwort. Anstatt in den Heizöllieferanten Jahr für Jahr zu investieren, sollten die Energiekosten in öffentliche Fördergelder für Sanierungsmaßnahmen "umgelagert" werden (ab 1,00% eff. bei 100% Auszahlung und 10 Jahre Festzinsschreibung).
- Weil es ständig neue Gesetze, Normen, Richtlinien und Änderungen gibt, die nur ein kontinuierlich praktizierender und dazu speziell ausgebildeter Gebäudeenergieberater in seiner vollen Tragweite kennt.
- Weil Baumängel vom Laien nicht, oder erst viel zu spät erkannt werden können.
- Weil ohne neutrale / unabhängige Gebäudeanalyse keine ökonomisch / ökologisch Gebäudesanierung möglich ist.
- Weil öffentliche Fördermittel i.d.R. nur nach Vorlage einer Gebäudeenergieanalyse beantragt werden dürfen.
- Weil sonst die Heizkosten "davon galoppieren".
- Weil man heutzutage schon bis ca. 90% Energie einsparen kann, und weil sich viele Maßnahmen allein schon durch die eintretende Energiekosteneinsparungen (schuldenfrei) refinanzieren lassen.
- Weil Ihnen der Staat mit öffentlichen Fördermitteln sehr kräftig unter die Arme greift (der Staat nimmt nicht nur, sondern er gibt auch dem, der etwas gegen die Heizkosten-Verschwendungssucht tut).
- Weil es aber auch völlig ohne eigene Investitionen gehen kann = Contracting
- Weil die Wohnimmobilie mit jeder energetischen Maßnahme eine deutliche Wertsteigerung erfährt.
- Weil die Bausubstanz zumindest erhalten bleibt, bzw. sich deutlich verbessert (Schutz vor Feuchtigkeit).
- Bessere Luftqualität durch Verminderung des Schadstoffausstoßes (Klimaschutz).
- Aber auch, weil wir es weltweit der Natur und unseren Nachfahren schuldig sind.
Natürlich könnte diese Liste noch um viele Punkte erweitert werden, aber Auflistungen bewirken nichts, wenn Sie nicht handeln. Rufen Sie mich doch einfach an, oder besser, Sie
schicken mir eine E-Mail und schildern in einer kurzen Beschreibung Ihr Gebäude (Ein- oder Mehrfamilienhaus, Baujahr, Heizungsart, Wohnfläche und was alles schon seither modernisiert / saniert wurde, oder was Sie energetisch verbessern würden, wenn’s nicht am Geld scheitert).
Ich helfe Ihnen gern unverbindlich weiter!