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Zum Toracker 18
34576 Homberg

E-Mail: info@ingenieurbuero-kuehne.com




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Gutachten

Ingenieurbüro Kühne erstellt für Sie Gutachten zu Gebäude- und Wohnungsschäden, wie gesundheitsgefährdenden Schimmelbefall oder mikrobakterielle Schäden am Gebäude, selbstverständlich auch als Sachverständiger in einem Gerichtsverfahren.



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Über Schäden an Gebäuden

Über Schäden an Gebäuden

Zu den Aufgabenfeldern des Sachverständigen für Schäden an Gebäuden gehören:

  • Beratungen über Bauleistungen
  • Gutachtenerstellungen über Schäden und Mängel an Gebäuden

Wissenswertes über Baugutachten
Der Begriff Schäden an Gebäuden umfaßt alle Mängel und Schäden an der Bausubstanz, die infolge mangelhafter Planung und/oder mangelhafter Bauausführung eingetreten sind oder eintreten können. Er umfaßt nicht Schäden an technischen Einrichtungen wie Heizung, Sanitär, Klima, Elektroinstallationen.

Information zu den Begriffen Privatgutachten / Parteigutachten / Gerichtsgutachten / Beweisbeschluß / Sachverständiger / öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger:

Wenn Meinungsverschiedenheiten soweit gediehen sind, daß ein Prozeß wahrscheinlich wird, sollte auf ein Privatgutachten nicht verzichtet werden. Es ist wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Zivilprozess.

In einem Zivilprozeß legen beide Parteien ihre konträren Standpunkte dar. Natürlich sind die Argumentationen in sich schlüssig. Soweit es um Rechtsfragen geht, kann der Richter die Ausführungen der Parteien verstehen und werten, es ist sein Fachgebiet. Anders ist es mit den baufachlichen Details, die letztlich Ursache der Auseinandersetzung sind. Hier bedient sich das Gericht im Fall komplizierter Sachverhalte der Mitwirkung eines Sachverständigen (=Gutachters) und bestellt ein Gerichtsgutachten. Grundsätzlich kann ein Gericht jeden Sachverständigen bestellen, dem es die fachliche Beurteilung der Problematik zutraut. In der Regel wird es ein öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.v.) Sachverständiger sein, da dieser verpflichtet ist, für das Gericht zu arbeiten. Er kann die Erstattung eines Gutachtens nur in Ausnahmefällen ablehnen.

Der Richter definiert nun, wozu genau sich der Gerichtsgutachter in seinem Gutachten äußern soll. Das ist der Beweisbeschluss. Der Gutachter muß nun objektiv vorhandene Tatsachen feststellen und diese aus neutraler Sicht bewerten. Dabei darf er auf keinen Fall neue Aspekte oder Sachverhalte in den Fall einführen, sondern er muß sich streng an die Fragen und Vorgaben des Beweisbeschlusses halten. Tut er es nicht, kann er von den Parteien abgelehnt werden. Hier liegt der Grund, warum es ratsam ist, bereits vor Klageerhebung ein Privatgutachten als Parteigutachten in Auftrag zu geben:

Der von einer Streitpartei privat beauftragte Sachverständige erstellt für seinen Auftraggeber ein sogenanntes Parteigutachten. Hierfür ist es ohne Bedeutung, ob er ein ö.b.v. Sachverständiger ist oder nicht. Wird dieses Parteigutachten im Rahmen der anwaltlichen Schriftsätze zum Gericht eingereicht, bietet dies die Gewähr dafür, daß die vom Parteigutachter festgestellten Sachverhalte in die Gerichtsakte eingehen.

Nur diese Sachverhalte können demzufolge in den Beweisbeschluss des Gerichts einfließen und nur sie können im Gerichtsgutachten bewertet werden. Wenn also beispielsweise ein Kläger auf die Mitwirkung eines Sachverständigen verzichtet und mangels Fachkenntnissen einen Mangel nicht korrekt beschreibt, einen Mangel übersieht und ihn nicht in seiner Klageschrift erwähnt, ist es ausgeschlossen, daß der Gerichtsgutachter hierzu Stellung nimmt, selbst wenn der Mangel objektiv vorhanden und offensichtlich erkennbar ist.

Das Privatgutachten / Parteigutachten hat deshalb eine sehr wichtige Funktion im Zivilprozeß: Es sorgt für eine vollständige, strukturierte und qualifizierte Darstellung von Mängeln und Schäden. Es schafft somit die Voraussetzung dafür, daß das Gericht bzw. der Gerichtsgutachter die Sachlage unter allen gegebenen Aspekten beurteilen können. Es ist deshalb von fundamentaler Wichtigkeit für den Erfolg jeder prozeßführenden Partei.

Die Kosten des Parteigutachtens sind unter Umständen im Erfolgsfall von der Gegenpartei zu bezahlen, soweit diese Kosten vom Gericht als zur Rechtsverfolgung notwendig angesehen werden, was in den meisten Fällen der Fall ist.

Mikrobielle Schäden

Über mikrobielle Schäden an und in Gebäuden

Schimmel zu diagnostizieren ist nie angenehm: Seine Mitbewohner darüber zu informieren, dass sich in der Wohnung Sporen befinden, die Nachbarn fragen oder gar den Hausbesitzer alarmieren - bevor man diese Querelen auf sich nimmt, will man sich gewiss sicher sein. Zu diesem Zweck gibt es viele Anbieter von "Do-it-yourself" - Schimmeltests. Sie versprechen Klarheit über Qualität und Quantität des Befalls. Nicht immer aber kann man diesen Tests wirklich vertrauen. Denn die Aussagekraft der Tests, die häufig darin bestehen, Testschalen mit einer speziellen, unbekannten Lösung aufzustellen, ist zweifelhaft. Häufig bleibt völlig unklar, mit welchen Substanzen man eigentlich hantiert und ob sie nicht selbst gefährliche Chemikalien enthalten. Außerdem sind sie nicht gerade billig. Vor allem nicht, weil man für einen gerichtlichen Beweis ohnehin das Gutachten eines Fachmanns braucht. Deshalb sollte man lieber gleich den Fachmann holen!

Eine Ursache für Schimmelpilzkulturen kann eine erhöhte Luftfeuchtigkeit, die durch Kochen, Duschen, Wäsche waschen oder durch Zimmerpflanzen entsteht, sein. Hinzu kommt, dass jeder Mensch allein in der Nacht etwa einen Liter Verdunstungsfeuchtigkeit durch Atmen und Schwitzen produziert. Diese Feuchtigkeit muss unbedingt durch regelmäßiges Lüften abgeführt werden. Hierbei reicht es nicht aus die Fenster nur zu kippen. Durch diese Kippstellung konzentriert sich der Strom warmer und feuchter Luft an der Fensterlaibung.

Somit fällt an der kühlen Oberfläche des Bauteils Feuchtigkeit aus. Feuchtigkeit ist aber auch Folge schlechter Wärmedämmung, Wärmebrücken, Restfeuchte in Neubauten oder des Einbau`s von neuen Fenstern in schlecht isolierten Altbauten. Hierdurch entstehen erst die niedrigen Temperaturen an den Oberflächen der Innenräume.

Schwarze Punkte an der Tapete, die nach und nach zu Flecken wachsen, zeigen mit ziemlicher Sicherheit einen Befall der Wohnung mit Schimmelpilzen Die Pilze fallen spätestens dann auf, wenn sie sich wegen der veränderten Wachstumsbedingungen zu verfärben beginnen. Die möglichen Farbtöne umfassen das Spektrum von Grün, Schwarz, Grau, aber auch Rot oder Gelb.

Schimmelpilze können das Mauerwerk angreifen und dem Raumklima schaden. Dann besteht auch Gefahr, dass sie die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen.

Denn bei einigen Schimmelpilzarten werden Zusammenhänge zu Erkrankungen der Lungen sowie Allergien vermutet. Dies liegt daran, dass die sogenannten Sporen, die Samen der Pilze, über die Luft auf die Haut und in die Atemwege gelangen könnten.

Besonders gefährdet sind Raumecken, Fensterlaibungen und -stürze, sowie Außenwände, die mit Möbeln, Gardinen und Vorhängen verdeckt sind. Auch innenliegende Bäder und Duschen werden oft befallen. Nährboden für die Sporen der Schimmelpilze sind organische Stoffe, wie z. B. Holzverschalung, Tapete, etc.

Um den Schimmel zu bekämpfen reicht es jedoch nicht aus, den Pilz allein zu entfernen. Denn selbst bei Verwendung schärfster Mittel gegen den Schimmelbefall ist es nur eine Frage der Zeit, bis die nächsten Sporen an der gefährdeten Stelle zu keimen beginnen. Daher müsse unbedingt die Ursache im oder am Bauteil erkannt und behoben werden. Zur Beseitigung von Schimmelpilzkulturen gibt es Spezialprodukte mit Chlorwirkstoffen, die die Sporen in bis zu zehn Sekunden zerstören. Diese chemischen Mittel sind zwar hochwirksam, jedoch sind sie wegen der möglichen Gesundheitsgefährdung nicht zu empfehlen. Weitgehend ungefährlicher seien alkoholhaltige Reinigungsmittel, eine fünfprozentige Essigessenz oder fünfprozentige Sodalösung aus der Apotheke. Diese Mittel helfen häufig im Anfangsstadium oder auch vorbeugend. Im fortgeschrittenen Stadium können auch hochprozentiger Alkohol oder eine Salmiakverdünnung dem Schimmel zu Leibe rücken.

Bei relativ neuem Befall reicht das Einsprühen mit handelsüblichen Antischimmelmitteln. Sind aber die Pilze bereits in das Material eingedrungen und haben begonnen, Anstrich, Tapete und -seltener den Putz- zu zerstören, ist mit einer oberflächlichen Behandlung keine dauerhafte Abhilfe mehr zu schaffen. Über die erforderliche Sanierungsmaßnahme sollte ein Sachverständiger entscheiden, ausführen sollte sie ein Fachbetrieb.

Als allgemeiner Grundsatz gilt:
Ist der sichtbare Teil des Schimmelschadens größer als 1/2 qm gehört die Bekämpfung in die Hände eines Fachmanns. Denn es handelt sich hier wie beim Eisberg nur um die Spitze des gesamten Ausmaßes.

Vorausschauendes Bauen kann der Schimmelbildung vorbeugen. Dazu gehört, dass nur Baumaterialien mit guten Wärmedämmeigenschaften verwendet werden. Bauherren sollten Neubauten gut austrocknen. In schlecht wärmeisolierten Häusern und Wohnungen sollten zur Heizkostensenkung nicht allein alte, einfach verglaste Holzfenster durch Isolierverglasung ersetzt werden. Empfehlenswert ist, gleichzeitig mit dem Einbau neuer Fenster eine Außendämmung anbringen zu lassen.

In Innenräumen sollte man keine kunststoffbeschichteten Tapeten oder Möbel verwenden, da diese Luftfeuchtigkeit nicht speichern können. Vor allem sollten Außenwände, nicht bis unter die Decke vollgestellt werden. Ein Abstand von zehn Zentimetern zur Wand ist nötig, weil sonst die Luft nicht zirkulieren kann. Dies führt, so das Umweltinstitut, ebenfalls zur Kondensation an kühlen Wänden.